Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne
rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung
begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis:
Gastaufnahmevertrag
Wie alle Verträge kann auch dieser nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen
ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:
§1 Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom
Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch kurzfristig die mündliche
Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur
zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte
Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit fristloser Kündigung und 3-facher Tagesmiete
geahndet.
§2 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach
gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet,
dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage
ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet
sich ebenfalls, die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den
Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
§3 Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher
abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte
Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten
zu zahlen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den
vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten
Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den
errechneten Betrag zu zahlen.
§3 Stornierung der Mietvereinbarung. Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können gelten folgende
Stornierungskosten.
Stornierung bis 90 Tage vor Reiseantritt: Die Stornogebühren betragen 50 % des Reisepreises.
Stornierung bis 60 Tage vor Reiseantritt: Die Stornogebühren betragen 75 % des Reisepreises.
Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt: Die Stornogebühren betragen 90 % des Reisepreises.
§4 Nach Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % zu zahlen, die auf den Reisepreis
angerechnet wird. Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Reiseantritt zu zahlen.
§5 Die aktuell gültigen Preise können der Website entnommen werden.
§6 Am Anreisetag steht Ihnen die Wohnung in der Regel ab 15 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss
die Wohnung bis 11 Uhr geräumt sein. Die Wohnung ist besenrein zu verlassen.
§7 Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel
eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen.
Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es
kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Ein
Besichtungsrecht ergibt sich aus der übernommenen Reinigungspflicht und kann ohne direkte
Vorankündigung ausgeübt werden.
§8 Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie
werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist
(Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).
§9 Gerichtsstand ist Osnabrück.
§10 Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen
Zweck am nächsten kommt.
Hinweis zur Reiserücktrittsversicherung:
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Eine Reiserücktrittskosten-
versicherung schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn Sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z.
B. Krankheit, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft mit Komplikationen, erheblicher Schaden am
Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignisse, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, nicht vorhersehbare,
unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu
einer Wehrübung) die Reise nicht antreten oder diese vorzeitig beenden müssen.